
Beruft sich auf "die gesamte wissenschaftliche Lehre, die sich mit dieser Verfassungsbestimmung befasst hat"
Mit 1. März fallen nach dem Erkenntnis vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) jene Bestimmungen, die regeln, in welchem Fall Studiengebühren zu bezahlen sind. Während damit für die SPÖ die gesetzliche Grundlage wegfällt, um überhaupt Gebühren einzuheben, pocht Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (V) darauf, dass die autonomen Unis selbst über diese Frage entscheiden können - auch wenn im Gesetz keine Gebühren mehr vorgesehen sind. "Das Gesetz ist nicht Bedingung, nur Schranke", argumentiert er in einer aktuellen Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage von SP-Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl.
In Berufung auf "die gesamte wissenschaftliche Lehre, die sich mit dieser Verfassungsbestimmung befasst hat (Funk, Mayer, Stolzlechner, Schrammel, Bast, Berka, Kuscko-Stadlmayer)" führt Töchterle aus, dass die Unis nicht nur "auf Grund" der Gesetze handeln dürfen. Durch das Universitätsgesetz 2002 werde diesen nämlich "eine über den traditionellen Rahmen hinausgehende Rechtsgestaltung ermöglicht".
Aus Sicht des Ministeriums sollen die Unis die Einhebung von Studiengebühren künftig in der Satzung festschreiben. Die jeweilige Satzung dürfte zwar nicht gegen bestehendes Recht verstoßen und müsste die verfassungsmäßig gewährleisteten Rechte (Sachlichkeitsgebot, Willkürverbot) einhalten. "Sie darf aber das Gesetz dort ergänzen, wo dieses keine Regelung trifft", meint Töchterle.
(APA/red, Bild APA)