
Minister suggeriere "Rechtssicherheit, die definitiv nicht besteht"
Als "unverantwortlichen Aufruf" wertet SP-Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl den erneuten Hinweis von Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (V) an die Unis, sie sollten künftig autonom Studiengebühren einheben. "Töchterle suggeriert den Universitäten damit eine Rechtssicherheit, die definitiv nicht besteht", so Kuntzl am Montag in einer Aussendung. Mit dem Wegfall einzelner Bestimmungen durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) ab 1. März gebe es keine gesetzliche Basis für die Einhebung von Studienbeiträgen.
Während sich Töchterle in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung u.a. auf das Rechtsgutachten von Verfassungsrechtler Heinz Mayer bezieht, wonach Unis die Einhebung von Studiengebühren in ihrer Satzung festschreiben können, beruft sich Kuntzl ebenso wie die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) auf Jurist Theo Öhlinger. Dieser sage in einem Gutachten, dass die Beitragseinhebung ohne Rechtssicherheit nicht möglich sei.
"Entscheidend wird letztlich kein Gutachten, sondern die Rechtsprechung sein. Der Verfassungsgerichtshof zum Beispiel hat in vergleichbaren Fällen bereits anders entschieden", so Kuntzl. Sie lade Töchterle abermals dazu ein, "an der Reparatur des Gesetzes mitzuwirken und damit Rechtssicherheit für die Universitäten zu schaffen", denen andernfalls jährlich 35 Mio. Euro an Einnahmen entgingen.
(APA/red, Bild APA)