
Künftige Projekte betroffen - Beauftragte Bauträger können Vorsteuer nicht mehr abziehen - Auch Möglichkeit von Steuerbefreiung der Miete nach zehn Jahren fällt
Der Plan der Regierung, "Steuerlücken" beim Umsatzsteuerrecht zu schließen, birgt versteckten finanziellen Mehrbedarf für die Finanzierung von Uni-Bauten - und zwar in beachtlicher Höhe. Weil Baugesellschaften sich künftig bei Uni-Bauten nicht mehr die Vorsteuer zurückholen können, werden künftige Baumaßnahmen teurer. "Das heißt, dass vorweg für die Errichtung ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf von 20 Prozent entsteht", erklärt der Vorsitzende des Forums Budget der Universitätenkonferenz (uniko), Franz Wurm, der APA.
Laut derzeitigem Gesetzestext soll die neue Regelung mit 1. April gelten. Das würde bedeuten, dass die Kosten künftiger Bauprojekte um einen dreistelligen Millionenbereich steigen würden, so Wurm mit Verweis auf die in den vergangenen fünf Jahren realisierten Uni-Bauten. Könnten die zusätzlich benötigten Mittel nicht aufgetrieben werden, würde das entweder zu großen Verzögerungen führen oder geplante Vorhaben müssten reduziert werden, warnte der Budgetexperte der uniko. Allerdings sei der Baubestand teils so überaltert, dass er ohne Sanierung oft nicht mehr den Vorschriften entspreche.
Der zusätzliche Finanzierungsbedarf würde die Unis zwar nicht direkt treffen, da sie ihre Gebäude nicht selbst bauen. Sie beauftragen ein Unternehmen - in der Regel die Bundesimmobiliengesellschaft BIG - mit der Errichtung. Über die Mieten werden die Bauten dann refinanziert. Und die würden, wenn die Bauträger sich die Vorsteuer nicht mehr zurückholen können, dementsprechend teurer, wie es aus der BIG zur APA heißt. "Im Ergebnis führte dies über die gesamte Refinanzierungsdauer gesehen zu einer Verteuerung für den Mieter um rund 20 Prozent. Die BIG würde sich dabei als Vermieter aber nicht von anderen Bauträgern oder privaten Unternehmen, die Objekte an Universitäten oder Ministerien vermieten, unterscheiden."
Und noch eine weitere Maßnahme führt zu Mehrkosten für die Hochschulen: Für Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigte, wie es die Unis sind, soll es künftig nicht mehr möglich sein, nach zehn Jahren auf steuerfreie Miete umzusteigen. Für die Unis würde das auch für bereits fertige wie in Realisierung befindliche Bauten "erhebliche Mehrbelastungen" bringen, so Wurm. "Damit wird in die bisherigen Plankostenrechnungen eingegriffen und es wird für diese Mehrausgaben der Universitäten eine entsprechende budgetäre Abgeltung erforderlich sein", fordert er finanzielle Unterstützung vom Bund ein.
Auch den zusätzlichen Mittelbedarf bei den Bauvorhaben wollen die Unis nicht alleine stemmen. Wurm spricht von einem "künstlich geschaffenen" Finanzmittelengpass. Immerhin steigen die Kosten um genau jenen Betrag, den die Bauträger sich künftig nicht mehr über die Vorsteuer zurückholen können und der daher beim Finanzministerium verbleibt. "Saldiert betrachtet entsteht somit kein Fehlbetrag und die Finanzierung könnte auch durch entsprechende Umschichtung gesichert werden", glaubt Wurm. "Als Optimist" will Wurm sich aber ohnehin nicht vorstellen, dass mit der Neuregelung eine versteckte Kürzung der Unibudgets beabsichtigt war.
(APA/red, Bild APA)